Digitale Schule
I. Warum werden Tablets im Unterricht eingesetzt?
Wir bereiten unsere Schülerinnen und Schüler auf eine Studien- und Berufswelt vor, in der Computer alltägliche Arbeitsgeräte sind. Gerade jüngere Schülerinnen und Schüler profitieren vom frühen Einsatz der Tablets im Unterricht. Hier werden bereits sehr schnell Basiskompetenzen im Umgang mit neuen Medien gebildet.
Eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern und Lehrkräften der Hüberts’schen Schule hat sich für den Einsatz von iPads von Apple entschieden. Überzeugend waren vor allem eine bessere intuitive Steuerbarkeit der iPads, wesentlich mehr Lernapps als bei anderen Systemen, erprobte Stabilität im Unterrichtsalltag sowie eine gute Einbindungsmöglichkeit in die bereits bestehenden medialen Schulumgebung.
Zum Schuljahr 2023/24 sollen alle Schülerinnen und Schüler ein iPad für den Unterricht nutzen. Diese iPads befinden sich während der Schulzeit in Schulverwaltung. Das heißt, dass das Nutzen privater Apps erst nach Schulschluss möglich ist. Die Steuerung der privaten Nutzung obliegt Ihnen als Erziehungsberechtigte, d.h., Sie entscheiden, welche Apps Ihr Kind zusätzlich privat mit dem iPad nutzen darf.
Alle Unterrichtsräume der Hüberts’schen Schule sind mit WLAN und einem Activboard ausgestattet. Dadurch können die Lehrkräfte Bilder und Filme sowie Aufgaben und audiovisuelle Inhalte sehr einfach präsentieren. Aber auch Schülerergebnisse können mithilfe des eigenen Tablets für die gesamte Klasse schnell und unkompliziert vorgestellt werden.
Welche Vorteile bietet der Einsatz von Tablets im Unterricht?
-
Tablets sind robust und dabei mobil, klein und leicht, zudem ermöglichen sie gute Visualisierungsmöglichkeiten.
-
Sie ermöglichen es den Schülern in eigenem Lerntempo zu arbeiten.
-
Durch Tablets kommt es mithilfe digitaler Lehrwerke zur Reduzierung der Bücher in Papierform: kein Schleppen schwerer Bücher.
-
In digitalen Büchern dürfen Schüler Notizen machen oder Textstellen markieren.
-
Abhängig von der Altersstufe lassen sich Arbeitsblätter und Lernerfolgsüberprüfungen auf dem Tablet bearbeiten. Dies führt auf Dauer zu einer nahezu papierlosen Schulumgebung.
-
Der sichere Umgang mit digitalen Medien und die geschulte Medienkompetenz bilden eine gute Basis, um in Studium und Berufsausbildung weiter darauf aufbauen zu können.
II. FAQ - Fragen und Antworten zur Anschaffung und Verwendung von iPads
Muss ich die Versicherung abschließen?
Die Versicherung kann im Rahmen der Bestellung der Geräte optional gewählt werden. Wir empfehlen jedoch, die zusätzliche Versicherung zu wählen. Sie erhalten durch die Premiumgarantie volle Reparaturkosten-Übernahme bei Defekten, Fall- /Sturzschäden, unsachgemäßer Handhabung oder Wasser-/Feuchtigkeitsschäden. Bei Totalschaden erhalten Sie ein Ersatzgerät in gleicher Art und Güte. Weitere Informationen und die Garantiebedingungen im Detail können hier eingesehen werden.
Sind die Schulbücher dann überflüssig?
Die Schulbuchverlage veröffentlichen sukzessiv die Bücher und Arbeitsmaterialien als digitale Versionen. Zunehmend werden also Bücher wegfallen. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung des Gewichts der Schultasche. Da noch nicht überall entsprechende digitale Lehrwerke zur Verfügung stehen, wird es aber noch so sein, dass einige Fächer auf herkömmliches Material zurückgreifen.
Sind die Hefte dann überflüssig?
Die Tablets werden nur dort eingesetzt, wo sie einen pädagogischen Mehrwert bieten. Dort, wo es sinnvoll ist, ein Heft zu führen, wird dies auch möglich sein.
Wird der Unterricht nur noch mit iPads stattfinden?
Keinesfalls. Den Umfang bestimmt die jeweilige Lehrkraft – in Absprache mit ihrer Fachschaft – nach pädagogischen sowie fachlichen Gesichtspunkten. In allen Fächern gibt es vielfältige Anwendungsmöglichkeiten, aber die konkrete Ausgestaltung kann in jedem Fach anders aussehen. Zur anzustrebenden Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler gehört auch die Urteilsbildung darüber, wann die Arbeit mit dem iPad für den individuellen Lernprozess gewinnbringend ist und wann nicht.
Schreiben die Kinder dann noch ausreichend mit der Hand?
Das handschriftliche Schreiben wird – soweit absehbar – sicher die vorherrschende Schreibform bleiben. Dabei werden sich das maschinen- und das handschriftliche Schreiben ergänzen. Wir haben uns explizit dazu entschieden zu den Tablets als Zubehör eine Tastatur und den Eingabestift (Apple Pencil) zu wählen. Mit dem Eingabestift wird eine Vielzahl von handschriftlichen Einträgen direkt auf dem iPad durchgeführt. Gleichwohl wird es weiterhin Aufgabenformate geben, die „klassisch“ mit Stift und Papier bearbeitet werden.
Unser Kind hat bisher nicht mit Tablets gearbeitet und kennt sich daher auch nicht damit aus. Wir haben Bedenken, dass unser Kind mit dem Tablet überfordert ist.
In kleinen Schritten werden die Schülerinnen und Schüler an die Nutzung der Geräte herangeführt. Dazu erhalten sie in den ersten Schultagen eine qualifizierte Einführung in die Benutzung der iPads und werden ebenso im späteren Fachunterricht hierzu weitergebildet.
Werden auch alle Klassenarbeiten/Klausuren/Tests dann digital geschrieben?
Die Arbeit mit dem iPad dient zunächst der Vorbereitung von Leistungsüberprüfungen, die weiterhin auf Papier geschrieben werden. Im Laufe der Zeit werden auch digitale Klassenarbeiten und Tests durchgeführt. Das iPad kann aber als Hilfsmittel (Taschenrechner, Wörterbuch) verwendet werden.
Muss es ein iPad sein? Was ist mit Android- oder Windows-Produkten?
Das iPad bietet viele Vorteile. Zum einen ist es sehr robust, zum anderen ist die Oberfläche besonders benutzerfreundlich. Einige Apps sind zum Beispiel nur für Android- Geräte verfügbar, andere Apps hingegen nur auf Apple-Geräten. Auch die Administration ist mit unterschiedlichen Plattformen nur sehr schwierig umsetzbar. Allerdings werden wir auf dem iPad auch die bekannten Office-Produkte einsetzen, um ein System nicht nur einseitig zu schulen. Außerdem werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Nutzung der Informatikräume die Windows-Oberfläche kennenlernen. Die App-Angebote im Bildungsbereich sind für Apple-Produkte umfangreicher und stabiler programmiert.
Wir haben bereits ein Apple-Gerät. Kann auch ein bereits vorhandenes Gerät benutzt werden?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Die Geräte sollten jedoch nicht älter als aus dem Jahr 2020 sein, da die Administration ansonsten nicht sichergestellt werden kann. Auch muss die Akkuleistung noch hinreichend sein, einen Schultag mit üblicher Nutzung ohne Ladung zu schaffen. Weiterhin ist das Zubehör (Schutzhülle mit Tastatur und der Apple Pencil), sowie die Lizenzgebühr für das Mobile Device Management erforderlich. Weiterhin ist zu beachten, dass das Gerät zwingend in die Schuladministration eingebunden werden muss. Dies erfolgt durch unseren Kooperationspartner Alpha Computer Sales GmbH, der Ihr iPad in unser Schulsystem manuell einbindet. Dafür müssen Sie eine nachträgliche Registrierung zum DEP (Device Enrollment Program) auf dieser Partnerwebseite mit dem Passwort: HUE#2023 erwerben und Ihr iPad einsenden. Den genauen Ablauf zum Einsenden Ihres iPads, sowie der weiteren Bearbeitung wird Ihnen nach der Bestellung via E-Mail mitgeteilt. Bei Rückfragen können Sie sich jedoch auch direkt an Alpha Computer Sales GmbH unter 089/189313015 wenden.
Die Geräte müssen dafür in den Werkszustand zurückgesetzt werden (Hilfelink).
Bitte sichern Sie vorher Ihre Daten, da diese in diesem Prozess gelöscht werden. Deaktivieren Sie zudem „Mein iPhone/iPad suchen“, löschen und deaktivieren Sie jedes Schutzpasswort im iPad. Nach der Registrierung können Sie ein neues Passwort vergeben.
Kann ich das Gerät auch privat zu Hause nutzen?
Selbstverständlich, denn es gehört Ihnen (bzw. den Kindern). Zu beachten ist, dass das Gerät morgens aufgeladen mitzubringen ist. Zudem muss ausreichend Speicherplatz für Schul-Apps gewährleistet bleiben. Eine übermäßige Nutzung durch Kinder kann zudem sehr einfach und effektiv durch die Eltern über die Software eingeschränkt oder ganz unterbunden werden. Informationen hierzu finden Sie hier.
Wie werden die Geräte administriert?
Bei der großen Anzahl von Geräten kann dies nur über eine professionelle Managementlösung erfolgen (iPad Manager). Schon vor Auslieferung der Geräte an die Schülerinnen und Schüler werden die Geräte bei der MDM-Lösung registriert und so bei Ausgabe mit Software und notwendigen Lizenzen ausgestattet. Die zukünftige Verwaltung und Versorgung der iPads mit Updates (Sicherheitsupdates, Softwareaktualisierungen etc.) und auch neuen Apps erfolgt hierüber. Die Geräte beschaffen sich dann bei einer Verbindung mit dem Internet Software und Einstellungen, die für das jeweilige Gerät vorgesehen sind.
Wie stellt die Lehrkraft sicher, dass die Lernenden im Unterricht sich nicht mit anderen Apps beschäftigen oder im Internet surfen?
Die Lehrkraft kann die zu benutzenden Programme temporär einschränken, das Internet freigeben oder sperren und selbstverständlich den Unterricht auch ganz ohne Tablet erteilen. Durch die schulische Steuerungssoftware können Lehrkräfte also die Nutzung des Tablets auf bestimmte Anwendungen beschränken und Bildschirminhalte der Lernenden einsehen. (Dies gilt natürlich nur für den Gebrauch im WLAN der Schule!). Nach Unterrichtsende kann das iPad privat genutzt werden.
Welche Regeln gelten in der Pause?
Die bestehende Regelung bezüglich der Benutzung von Handys wird für die iPads übernommen.
Was passiert am Ende der schulischen Nutzungszeit?
Nach derzeitigem Stand müssen die Geräte am Ende in den Werkszustand zurückgesetzt werden. Anschließend ist das Gerät aus der Administration der Schule entfernt und kann ohne Einschränkungen privat genutzt werden.
Die Geräte sind sehr teuer. Was machen wir, wenn wir das finanziell nicht leisten können?
Uns ist bewusst, dass die Anschaffung durchaus eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung darstellt. Wer bereits Leistungen erhält, kann im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets einen Antrag auf Finanzierung stellen. Sollte diesem nicht stattgegeben werden, sollten sich die Betroffenen direkt an das Sekretariat der Schule wenden. Im Gespräch werden wir in diesen Fällen nach einer Lösung suchen.
Kann mein Kind das iPad schon vor Schulbeginn ausprobieren?
Selbstverständlich, der Umgang mit dem iPad sollte in der Zeit bis zum Schulbeginn zu Hause ausprobiert werden. Sie können auch schon gerne eine eigene Apple-ID anlegen. In verschiedenen Einführungsveranstaltungen wird den Kindern nach Schulbeginn alles erklärt.
III. Nutzungsbedingungen zum Einsatz von Tablets im Unterricht an der Hüberts’schen
1. Allgemeines und Anwendungsbereich
Diese Ordnung zur Regelung des Einsatzes von Tablets im Unterricht an der Hüberts’schen Schule enthält die für einen erfolgreichen Einsatz von Tablets erforderlichen Regelungen.
An der Hüberts’schen Schule werden im Unterricht schülereigene Tablets, die von den Erziehungsberechtigten angeschafft wurden, eingesetzt. Die Administration der Tablets erfolgt durch die Schule mithilfe eines Mobile Device Managements (MDM).
Das MDM versetzt die Schule in die Lage, das Tablet so einzurichten, dass es einen schulischen und einen privaten Teil gibt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Schule keinen Zugriff auf die im privaten Teil gespeicherten Daten hat.
Die in dieser Ordnung enthaltenen Regelungen richten sich daher sowohl an Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte als auch an Lehrkräfte, die im Unterricht Tablets einsetzen.
2. Einsatz der Tablets im Unterricht, Umgang mit dem Tablet in den Pausen
Der Einsatz des Tablets im Unterricht erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben der Lehrkraft. Sofern in einer Unterrichtsstunde der Einsatz des Tablets nicht vorgesehen ist, haben die Schülerinnen und Schüler das Tablet auszuschalten.
Um sicherzustellen, dass die Tablets im Unterricht ausschließlich nach ihren Vorgaben eingesetzt werden, kann die Lehrkraft eine Classroom-App einsetzen. Diese App funktioniert nur, wenn sich die Tablets mit aktivierter Bluetooth-Schnittstelle im Klassenzimmer befinden. Durch die Verwendung dieser App kann die Lehrkraft den Zugriff auf das Internet und den Zugriff auf bestimmte Apps sperren.
Die Schülerinnen und Schüler sorgen dafür, dass die Tablets an jedem Tag mit vollgeladenem Akku mit zur Schule gebracht werden. Sie stellen sicher, dass für den schulischen Gebrauch der Tablets zu jedem Zeitpunkt mindestens 10 GB freier Speicherplatz zur Verfügung stehen.
Während der Pausen ist für die Schülerinnen und Schüler die Nutzung der Tablets nicht gestattet.
3. Regelungen zur privaten Nutzung der Tablets und des Internets
Außerhalb des Schulgeländes ist es den Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte gestattet, das Tablet zu privaten Zwecken zu nutzen. Dabei ist zu beachten, dass durch die Nutzung zu privaten Zwecken keine Beeinträchtigung der Möglichkeit, das Tablet für schulische Zwecke zu nutzen, erfolgen darf.
Auf dem Schulgelände darf der von der Schule bereitgestellte Internetzugang und das Tablet nicht zu privaten Zwecken genutzt werden. Über das Netzwerk der Hüberts’schen Schule darf nur im Unterricht nach ausdrücklicher Freigabe durch die zuständige Lehrkraft auf das Internet zu schulischen Zwecken zugegriffen werden.
4. Protokollierung des Internetverkehrs
Der Zugriff auf das Internet wird im Netzwerk der Hüberts’schen Schule durchgehend protokolliert. Dabei wird gespeichert, welcher Benutzer zu welcher Uhrzeit von welchem Tablet oder Rechner aus Zugriff auf welche Internetseite nimmt. Der von der Schule bestellte Administrator ist berechtigt, zum Zwecke der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs des Netzwerks oder zur Aufklärung von Missbrauchsfällen Einsicht in die protokollierten Nutzungsdaten der einzelnen Benutzer zu nehmen, soweit dies erforderlich ist. Die protokollierten Daten werden in der Regel nach sieben Tagen, spätestens jedoch zum Ende des Schuljahres gelöscht.
5. Regelungen zur Nutzung der im Internet verfügbaren Inhalte und zum Hochladen von Inhalten
Das Starten eines Internet-Browsers im Unterricht ist erst nach vorheriger Freigabe durch die Lehrkraft gestattet. Grundsätzlich soll das Internet im Unterricht nur zu Recherchezwecken genutzt werden. Der Besuch von Internetseiten mit rechtswidrigen, pornographischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten ist untersagt. Der Download und das Streaming von Filmen, Musik und Spielen sind in der gesamten Schule verboten, sofern es nicht explizit durch eine Lehrkraft beauftragt wurde.
Inhalte dürfen in das Internet nur vorheriger Aufforderung und Freigabe der zuständigen Lehrkraft hochgeladen werden.
6. Persönlichkeitsrechte und Datenschutz
Bei der Benutzung der Tablets für schulische Zwecke sind die Persönlichkeitsrechte anderer Personen und die Grundsätze des Datenschutzes zu beachten. Die Nutzerinnen und Nutzer haben insbesondere folgende Regelungen einzuhalten:
a) Bild-, Ton- und Videoaufnahmen dürfen ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Betroffenen angefertigt werden. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen durch das Hochladen ins Internet ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigter zulässig.
b) Persönliche Beleidigungen oder Bedrohungen anderer Personen sind auch im Internet strikt untersagt.
c) Den Nutzerinnen und Nutzern ist es nicht gestattet, bei der Nutzung der Tablets für schulische Zwecke im Internet unter dem Namen einer anderen Person zu handeln.
7. Gewährleistung der Sicherheit im Netzwerk der Hüberts’schen Schule
Um einen erfolgreichen Einsatz der Tablets im Unterricht zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass die Tablets während ihres Einsatzes im Unterricht über das drahtlose Netzwerk (W-LAN) der Schule mit dem Internet verbunden sind. Grundsätzlich besteht daher die Gefahr, dass Schadprogramme und Viren aus dem Internet heruntergeladen werden und für Ausfälle des Netzwerkes oder Tablets sorgen. Zur Verhinderung solcher Ausfälle gelten folgende Regeln:
a) Den Nutzerinnen und Nutzern des Netzwerkes der Hüberts’schen Schule ist es untersagt, Änderungen an der Netzwerkinfrastruktur vorzunehmen oder auf sonstige Art und Weise Eingriffe in das Netzwerk vorzunehmen.
b) Beim Öffnen von E-Mail Anhängen ist besondere Sorgfalt erforderlich. Es dürfen grundsätzlich nur Anhänge geöffnet werden, die von Schulangehörigen, über die von der Schule zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse, versandt wurden. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung durch die zuständige Lehrkraft gestattet.
c) Die Betriebssysteme der Tablets dürfen nicht durch sogenannte Jailbreaks oder ähnliche Maßnahmen verändert werden. Tablets, die auf diese Art und Weise verändert wurden, dürfen nicht mehr im Netzwerk betrieben werden. Ein sicherer Betrieb ist erst dann wieder möglich, wenn die Betriebssysteme der Tablets in den Zustand vor dem Jailbreak versetzt werden.
d) Sofern der Hersteller des Betriebssystems der Tablets Updates bereitstellt, sind diese von den Schülerinnen oder Schülern zu installieren. Die Schule ist berechtigt, eine Frist vorzugeben, bis zu der das Update installiert werden muss. Sollte keine Installation des Updates innerhalb der Frist erfolgen, ist die Schule berechtigt, den weiteren Gebrauch des Tablets im Netzwerk zu untersagen.
e) Das von der Schule eingesetzte MDM sorgt dafür, dass vom schulischen Teil der Tablets regelmäßig Backups durchgeführt werden.
8. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Benutzungsordnung werden von der Schule konsequent geahndet. Mögliche Konsequenzen sind z.B. eine Sperrung des Accounts oder die Verhängung von Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen.
Gymnasiale Oberstufe | Höhere Handelsschule | Realschule Stand: 02.05.2023
Diese Nutzungsordnung gilt ab dem 12.08.2020
A. Ahlers (OStD)