Allgemein
Hier werden alle allgemeinen Fragen beantwortet, die in keine andere Kategorie passten.
Findet Schule auch bei Schnee und Eis statt?
Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen folgende Regelung: Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen - also zum Beispiel bei starkem Schneefall - entscheiden morgens die Eltern, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Solange die öffentlichen Verkehrsbetriebe den Betrieb nicht eingestellt haben, ist davon auszugehen, dass der Schulweg i. d. R. zumutbar ist. Wir empfehlen bei schlechten Witterungsbedingungen die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, um Unfälle zu vermeiden. Wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler sicher und gesund zur Schule kommen.
Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, muss die Schule darüber unverzüglich, am besten per Telefon noch am selben Morgen, informiert werden. Für versäumte Klausuren/Klassenarbeiten bietet die Schule einen Nachschreibtermin an. Aus organisatorischen Gründen kann der Nachschreibtermin auch an einem Samstag stattfinden.
Sowohl Eltern als auch Schüler sollten bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass durch Glätte versäumte Stunden als Fehlzeiten auf dem Zeugnis erscheinen.
Wie sind die Pausenzeiten?
8:35 Uhr bis 8:40 Uhr
9:25 Uhr bis 9:45 Uhr
10:30 Uhr bis 10:35 Uhr
11:20 Uhr bis 11:30 Uhr
12:15 Uhr bis 12:20 Uhr
13:00 Uhr bis 13:05 Uhr