FAQ

Entschuldigung

Hier sollen die Fragen beantwortet werden, die sich rund um die erforderlichen Entschuldigungen aufgrund eines Unterrichtsversäumnisses drehen.

 

Wann muss ich mich entschuldigen?

Die Schule sollte bei Krankheit unverzüglich informiert werden. Spätestens am 2. Fehltag muß eine schriftliche Entschuldigung im Büro vorliegen.

Die schriftliche Entschuldigung kann auch nachgereicht werden, wenn das Büro rechtzeitig telefonisch informiert wurde.

Wann muss ich ein ärztliches Attest vorlegen?

Im Prinzip müssen Sie für jede Fehlzeit ein ärztliches Attest vorlegen. Klassenlehrer/innen können bei glaubhaften Entschuldigungen für einige Tage auf ein Attest verzichten. Fragen Sie in Zweifelsfällen Ihren Klassenlehrer.

Wird während der Fehlzeit jedoch eine Klassenarbeit geschrieben, ist ein Attest zwingend erforderlich.

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