Für Schüler:innen aus den folgenden Orten werden die Schülerbeförderungskosten gem. der SchVO durch das Land NRW bezahlt
Für Mettingen und Ibbenbüren gilt: Eltern kaufen, Erstattung durch die Schule (z. Zt. Kompletter Betrag)
Emsland: z. Zt. Kostenlose Beförderung mit dem Emsland-Jugendticket
Die nicht anspruchsberechtigten Schüler:innen erkundigen sich bitte bei der zuständigen Verkehrsgemeinschaft. (Wohnsitz NRW: VG Münsterland)