Aktuelles

Informationen zur Schülerbeförderung

Für Schüler:innen aus den folgenden Orten werden die Schülerbeförderungskosten gem. der SchVO durch das Land NRW bezahlt

  • Dreierwalde
  • Hörstel
  • Uffeln
  • Schale
  • Halverde
  • Hopsten, Entfernung mehr als 3,5 Km (Sek I), mehr als 5 Km (Sek II)
  • Recke (ausgenommen Realschüler)
  • Rheine (Gymnasiale Oberstufe Sport)

Für Mettingen und Ibbenbüren gilt: Eltern kaufen, Erstattung durch die Schule (z. Zt. Kompletter Betrag)

Emsland: z. Zt. Kostenlose Beförderung mit dem Emsland-Jugendticket


Die nicht anspruchsberechtigten Schüler:innen erkundigen sich bitte bei der zuständigen Verkehrsgemeinschaft. (Wohnsitz NRW: VG Münsterland)